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Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt wann welche Kosten des Gutachtens ?

Haftpflichtschaden:

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter eine freie Gutachterwahl. Die Kosten für das Haftplichtgutachten sowie Kosten für: Ausfall, ggf.Leifahrzeug, Wertminderung, Motorradschutzkleidung und Ihren Rechtsbeistand werden auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Kaskoschaden:

Bei einem Kaskoschaden hat Ihre Versicherung das Recht einen Gutachter zu bestellen. Sollten Sie ein Kaskoschadengutachten in Auftrag geben, sollten Sie vorher unbedingt mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten, ob diese die Kosten übernimmt.

  • Unfallstelle absichern.
  • Verletzte Personen versorgen / Rettungskräfte verständigen.
  • Fragen Sie nach Zeugen / notieren Sie sich die Daten.
  • Mit Ihrem Smartphone Bilder der Unfallstelle aufnehmen.
  • Keine Diskussionen mit dem Unfallgegner, der Polizei. Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang.
  • Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners und heben diese gut auf.
  • Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist es ganz wichtig, den grünen Versicherungsschein des Unfallgegners zu bekommen.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall sollten / dürfen Sie sich einen Gutachter Ihres Vertrauens suchen. Lassen Sie von Ihm ein unabhängiges Gutachten erstellen. Die Kosten des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung.
  • Sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, entscheiden Sie sich für einen Verkehrsfachanwalt.

Lexikon

Technischer Totalschaden: Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derart beschädigt ist, das eine Reparatur nicht mehr möglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt auch vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor Schadenseintritt an. Dabei werden Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, örtliche Marktlage und sonstige wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.

Unter dem Restwert versteht man, den Wert des Fahrzeugs im beschädigtem, unreparierten Zustand.

Der Altschaden ist ein unreparierter noch vorhandener Schaden.

Der Vorschaden ist ein sach- und fachgerecht reparierter Schaden / Unfallschaden.

Beschreibt den Wert, den ein Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden, gegenüber einem unbeschädigten Fahrzeug verliert.

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